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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10   

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VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10 (https://dejure.org/2012,11321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2012 - 5 S 927/10 (https://dejure.org/2012,11321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2012 - 5 S 927/10 (https://dejure.org/2012,11321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg; betriebliche Auswirkungen eines an anderer Stelle vorgenommenen Ausbaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lärmschutzansprüche wegen betrieblicher Auswirkungen (hier: Einführung eines Halbstundentakts) eines an einem Schienenweg an anderer Stelle vorgenommenen "erheblichen baulichen Eingriffs"; Rechtliche Ausgestaltung der Ausschluss- bzw. Duldungswirkung nach § 75 VwVfG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung; Aufwachreaktionen; Doppelspurausbau; Entschädigung; erheblicher baulicher Eingriff; "Gesamtbaumaßnahme"; geringfügige Lärmerhöhung; Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschluss; Lärmschutzansprüche; Lärmvorsorge; Lärmsanierung; Planfeststellung; Schienenbonus; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 713
  • DÖV 2012, 650
  • ZUR 2012, 570
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Ebenso wenig stellen die Anpassung des Zugangs zum Bahnhof L. und die ursprünglich vorgesehene Anhebung des Gleiskörpers um bis zu 0, 01 m einen erheblichen baulichen Eingriff dar (vgl. Storost, a.a.O., § 41 Rn. C 12; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).

    Selbst wenn diese Maßnahmen - allerdings ersichtlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG - planfeststellungsbedürftig sein sollten, wofür aufgrund ihres augenscheinlichen Charakters als Instandsetzungsmaßnahme trotz der missverständlichen Erläuterung im Informationsblatt der Beigeladenen (vgl. AS 337: "zukünftige Lasten"; demgegenüber deren Stellungnahme v. 14.01.2011, AS 363 ff.) wenig spricht, u n d inzwischen durchgeführt sein sollten, könnten aus diesem Grunde Schutzmaßnahmen - außerhalb eines Planfeststellungsverfahrens - allenfalls im Wege einer allgemeinen Leistungsklage beim Verwaltungsgericht geltend gemacht werden (vgl. hierzu Jarass, a.a.O., § 41 Rn. 69; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).

    57 Vereinzelt wird zwar für denkbar gehalten, dass sich die Ausstrahlung erheblicher baulicher Eingriffe - im Sinne einer Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamen Abschnitt) erweitert, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O).

    Es kommen jedoch möglicherweise noch zivilrechtliche Entschädigungs- bzw. Geldausgleichsansprüche nach §§ 1004, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unmittelbar gegen die Beigeladenen in Betracht (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.; Michler, VBlBW 1998, 201 ).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, ob das der Verkehrslärmschutzverordnung zugrundeliegende Berechnungsverfahren, wie die Kläger meinen, rechtlich zu beanstanden wäre, weil mit diesem - infolge des nach wie vor in Abzug zu bringenden Schienenbonus, der Berücksichtigung eines Abschlags für die K-Sohle, des Fehlens eines ergänzenden "Spitzenpegelkriteriums" und eines grundsätzlichen Verzichts auf einen Summenpegel - möglicherweise nicht mehr das von § 41 BImSchG vorgegebene Schutzniveau erreicht würde, und der Verordnungsgeber ungeachtet des ihm zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 9 A 20.08 -, NuR 2010, 870) und der bereits eingeleiteten Überprüfung (insbesondere des Schienenbonus) gegen den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzauftrag verstoßen haben könnte, Gesundheitsbeeinträchtigungen zu unterbinden (vgl. zuletzt im verneinenden Sinne BVerwG, Urt. v. 21.12.2010 - 7 A 14.09 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81; hierzu auch BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1).

    § 42 BImSchG und § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG eröffneten freilich ohnehin keinen Anspruch auf einen Ausgleich aller Vermögensnachteile, welche ein Planungsvorhaben auslöst (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1).

    Solches lässt sich auch der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1; Urt. v. 15.12.2011, a.a.O.) nicht entnehmen.

    Dass bei einer summativen Lärmbetrachtung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, a.a.O.) ein anderes Abwägungsergebnis angezeigt gewesen wäre, ist von den Klägern weder substantiiert dargetan noch sonst ersichtlich.

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Ein solcher Eingriff liegt nur vor, wenn in die Substanz des Schienenwegs eingegriffen wird u n d dadurch dessen Funktionsfähigkeit gesteigert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

    Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2005 (a.a.O.) können sich die Kläger in diesem Zusammenhang freilich nicht berufen.

    Unabhängig davon, ob bei einer Lärmzunahme um lediglich 0, 2 bis 0, 6 bzw. 0,7 dB(A) - etwa im Hinblick auf die ohnehin schon erhebliche tatsächliche Vorbelastung - überhaupt von einer mehr als nur geringfügig zunehmenden, mithin abwägungserheblichen Lärmbetroffenheit ausgegangen werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.), ist jedoch vor dem Hintergrund der Unanwendbarkeit der 16. BImSchV und der für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Lärmzunahme, die zudem auf einen trassennahen Bereich beschränkt bleibt (vgl. hierzu insbes. den Konfliktplan, Anl. 10.3.2 zur schalltechnischen Untersuchung v. 08.10.2009) jedenfalls nicht zu erkennen, inwiefern die Versagung von Lärmschutzmaßnahmen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2010, a.a.O.) unter einem - zumal erheblichen - Abwägungsmangel (vgl. § 18e Abs. 6 AEG) zum Nachteil der Kläger leiden sollte.

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    Auch ein unmittelbarer Rückgriff auf § 41 BImSchG sowie die allgemeine Vorschrift des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG kommt insoweit (inhaltlich bzw. materiell) nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 - Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367 , Urt. v. 17.03.2005 - 4 A 18.04 -, BVerwGE 123, 152).

    Solches lässt sich auch der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1; Urt. v. 15.12.2011, a.a.O.) nicht entnehmen.

    Gegenüber solchen, auch bereits die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze bzw. die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) von 60 dB(A) nachts (und 70 dB(A) tags) überschreitenden (dem seinerzeit planfestgestellten Vorhaben zurechenbaren) Lärmwirkungen (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 -) könnten vielmehr, soweit sie bei einer früheren - seit dem 01.01.1977 ergangenen - Planungsentscheidung (objektiv) noch nicht vorhersehbar waren, nachträgliche Auflagen zu dieser nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 3 VwVfG beansprucht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011 - 9 B 9.11 -); dies hätte allerdings im Wege einer beim Verwaltungsgericht zu erhebenden Verpflichtungsklage zu geschehen.

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    Insbesondere bestand keine Pflicht, eine gesundheitlich bedenkliche Immissionslage bei Gelegenheit der Planfeststellung zu sanieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.01.2008 - 9 B 7.07 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 48; Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 5.07 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66), mag jene sich auch vorhabenbedingt marginal verschlechtern.

    Vielmehr folgt aus dem Hinweis im Planfeststellungsbeschluss auf das vorerwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.01.2008 (a.a.O.) einerseits (PFB, S. 206) und die nicht wahrnehmbare, geringfügige Erhöhung um weniger als 1 dB(A) anderseits (PFB, S. 208), die zudem durch die Verbesserungen des rollenden Materials wieder gemindert werde (PFB, S. 208), dass die im Raum stehenden Gesund-heitsgefahren durchaus gesehen, ihnen jedoch deshalb nicht weiter nachgegangen wurde, weil das Ausbauvorhaben für eine etwaige Gefährdung (zu Recht) als irrelevant angesehen wurde.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 7 K 3716/98

    Aktiver Lärmschutz; Baumaßnahme; betriebliche Änderung; Eisenbahn; Lärmschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Denn Lärmschutzansprüche allein aufgrund betrieblicher Auswirkungen eines an anderer Stelle vorgenommenen erheblichen baulichen Eingriffs sollten mit der in § 41 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 16. BImSchV getroffenen Regelung gerade nicht begründet werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Denn dort ging es lediglich um die Frage, wie die durch einen - jedenfalls vorliegenden - baulichen Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungspegels prognostisch zu ermitteln ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 -).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, ob das der Verkehrslärmschutzverordnung zugrundeliegende Berechnungsverfahren, wie die Kläger meinen, rechtlich zu beanstanden wäre, weil mit diesem - infolge des nach wie vor in Abzug zu bringenden Schienenbonus, der Berücksichtigung eines Abschlags für die K-Sohle, des Fehlens eines ergänzenden "Spitzenpegelkriteriums" und eines grundsätzlichen Verzichts auf einen Summenpegel - möglicherweise nicht mehr das von § 41 BImSchG vorgegebene Schutzniveau erreicht würde, und der Verordnungsgeber ungeachtet des ihm zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 9 A 20.08 -, NuR 2010, 870) und der bereits eingeleiteten Überprüfung (insbesondere des Schienenbonus) gegen den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzauftrag verstoßen haben könnte, Gesundheitsbeeinträchtigungen zu unterbinden (vgl. zuletzt im verneinenden Sinne BVerwG, Urt. v. 21.12.2010 - 7 A 14.09 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81; hierzu auch BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1).

    Unabhängig davon, ob bei einer Lärmzunahme um lediglich 0, 2 bis 0, 6 bzw. 0,7 dB(A) - etwa im Hinblick auf die ohnehin schon erhebliche tatsächliche Vorbelastung - überhaupt von einer mehr als nur geringfügig zunehmenden, mithin abwägungserheblichen Lärmbetroffenheit ausgegangen werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.), ist jedoch vor dem Hintergrund der Unanwendbarkeit der 16. BImSchV und der für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Lärmzunahme, die zudem auf einen trassennahen Bereich beschränkt bleibt (vgl. hierzu insbes. den Konfliktplan, Anl. 10.3.2 zur schalltechnischen Untersuchung v. 08.10.2009) jedenfalls nicht zu erkennen, inwiefern die Versagung von Lärmschutzmaßnahmen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2010, a.a.O.) unter einem - zumal erheblichen - Abwägungsmangel (vgl. § 18e Abs. 6 AEG) zum Nachteil der Kläger leiden sollte.

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    Aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich nichts anderes (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 17/09 - Urt. v. 10.12.2004 - V ZR 72/04 -, BGHZ 161, 323).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
    Aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich nichts anderes (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 17/09 - Urt. v. 10.12.2004 - V ZR 72/04 -, BGHZ 161, 323).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11

    Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage;

  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 43.07

    Bestimmung der Beurteilungsgrundlage zur Messung und Berechnung von Fluglärm mit

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

  • VGH Bayern, 07.07.1998 - 8 B 97.3444
  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

    (1) Die Rechtsprechung legt einhellig zugrunde, dass eine Lärmerhöhung von bis zu 1 dB(A) nicht wahrnehmbar ist (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - BVerwGE 169, 94 Rn. 101; VGH Mannheim, Urteil vom 25. April 2012 - 5 S 927/10 - juris Rn. 49, 61; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - 2 N 14.780 - juris Rn. 28; OVG Münster, Urteil vom 26. November 2018 - 10 D 35/16.NE - juris Rn. 131).

    Anders mag es bei einer bereits bestandskräftigen starken Lärmbelastung liegen, wenn aufgrund der Planänderung durch die gemäß Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV (vor Diagramm I) vorzunehmenden Aufrundung der Pegel der gesetzliche Lärmgrenzwert aus § 2 der 16. BImSchV oder sogar die Gesundheitsgefährdungsschwelle erreicht werden kann (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. April 2012 - 5 S 927/10 - juris Rn. 49).

  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    Dies gilt im Grundsatz selbst für den Fall, dass - anders als hier - Lärmrichtwerte der 16. BImSchV bereits ohne das streitige Vorhaben ersichtlich überschritten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.04.2012 - 5 S 927/10 -, ZUR 2012, 570 = juris Rn. 64 f.).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    bb) Auch ist die Bundesstraße 3 -alt-/Badener Straße nicht als Teil eines einheitlichen planerischen Gesamtkonzepts räumlicher Folgeabschnitt des Neubauabschnitts; insbesondere umfasste das Gesamtkonzept Bundesstraße 3 -neu- zwischen Offenburg und Rastatt i.S. einer Gesamtbaumaßnahme nicht diese Bestandstrasse (vgl. zum Ganzen Michler, a.a.O., Rn. 67 f. sowie BVerwG, Urt. vom 23.11.2005 -9 A 28/04-, BVerwGE 124, 334 (Rn. 30); VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 25.04.2012 -5 S 927/10-, ZUR 2012, 570, wobei für diese Fallgruppe mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.01.2012 -7 VR 13.11-, juris) fraglich ist, ob insoweit eine Ausnahmekonstellation (noch) angenommen werden kann).

    So wurde in dem mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.04.2012 -5 S 927/10- entschiedenen Verfahren (lediglich) die Frage aufgeworfen (und verneint), ob eine "Gesamtbaumaßnahme" vorliege, die es ausnahmsweise rechtfertigen könnte - was letztlich offen blieb -, über den räumlichen Bereich einzelner Baumaßnahmen hinaus von einem einheitlich "zu ändernden Verkehrsweg" i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 16. BImSchV auszugehen.

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

    bb) Auch ist die Bundesstraße 3 -alt-/Badener Straße nicht als Teil eines einheitlichen planerischen Gesamtkonzepts räumlicher Folgeabschnitt des Neubauabschnitts; insbesondere umfasste das Gesamtkonzept Bundesstraße 3 -neu- zwischen Offenburg und Rastatt i.S. einer Gesamtbaumaßnahme nicht diese Bestandstrasse (vgl. zum Ganzen Michler, a.a.O., Rn. 67 f. sowie BVerwG, Urt. vom 23.11.2005 -9 A 28/04-, BVerwGE 124, 334 (Rn. 30); VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 25.04.2012 -5 S 927/10-, ZUR 2012, 570, wobei für diese Fallgruppe mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.01.2012 -7 VR 13.11-, juris) fraglich ist, ob insoweit eine Ausnahmekonstellation (noch) angenommen werden kann).

    So wurde in dem mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.04.2012 -5 S 927/10- entschiedenen Verfahren (lediglich) die Frage aufgeworfen (und verneint), ob eine "Gesamtbaumaßnahme" vorliege, die es ausnahmsweise rechtfertigen könnte - was letztlich offen blieb -, über den räumlichen Bereich einzelner Baumaßnahmen hinaus von einem einheitlich "zu ändernden Verkehrsweg" i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 16. BImSchV auszugehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für

    Die Klägerin verfügt als frühere obligatorisch Berechtigte und Inhaberin eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, deren Belange für die Abwägung beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Dezember 2008 erheblich waren, auch über die nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.2004 - 9 A 16.03 - juris Rn. 25, und vom 12.8.2009 - 9 A 64.07 - juris Rn. 23; Senatsurteil vom 25.4.2012 - 5 S 927/10 - ZUR 2012, 570, juris Rn. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 D 28/10

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit einer

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. April 2012 5 S 927/10 -, juris, Rn. 57.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334 = juris, Rn. 24; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. April 5 S 927/10 -, a. a. O.; Jarass, a. a. O., § 41 Rn. 21, m. w. N.

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

    Von einer solchen Gesamtbaumaßnahme könnte jedoch - um die vom Gesetz- und Verordnungsgeber (vgl. § 41 BImSchG, § 1 Abs. 1 16. BImSchV) bewusst getroffene Unterscheidung von baulichen und betrieblichen Änderungen bzw. von Lärmvorsorge und -sanierung und damit den bewussten Ausschluss einer von einer baulichen Änderung unabhängigen Lärmsanierung nicht zu konterkarieren - allenfalls dann gesprochen werden, wenn die einzelnen Maßnahmen so einheitlich konzipiert oder so dicht lokalisiert wären, dass der Eindruck entstünde, die Strecke werde einheitlich ausgebaut und es handle sich nicht um einzelne isolierte Baumaßnahmen (VGH BW, Urt. v. 25. April 2012 - 5 S 927/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

    Die Klagefrist berechnet sich nach § 57 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (im Ergebnis ebenso Senatsurteil vom 25. April 2012 - 5 S 927/10 - ZUR 2012, 570, juris Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30/15 - BVerwGE 159, 1, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

    Soweit Zweifel hieran deshalb bestehen könnten, weil die Klägerin lediglich Mieterin und nicht Eigentümerin der Räumlichkeiten in der Postgalerie war, das Fachplanungsrecht dagegen grundstücksbezogen ist (vgl. Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl., § 74, Rn. 167 und 169), so wird in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs und auch für lediglich obligatorisch Berechtigte eine Klagebefugnis bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.2004 - 9 A 16.03 - juris, und vom 12.8.2009 - 9 A 64.07 - juris; Senatsurteil vom 25.4.2012 - 5 S 927/10 - ZUR 2012, 570).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

    Die Klagefrist berechnet sich nach § 57 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (im Ergebnis ebenso Senatsurteil vom 25. April 2012 - 5 S 927/10 - ZUR 2012, 570, juris Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30/15 - BVerwGE 159, 1, juris Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13

    Kein Anspruch des Nachbarn einer Güterverkehrsstrecke der Bahn auf Minderung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

  • VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13

    Verpflichtung der Bahn zur Minderung der Immissionen des Bahnlärms nachts durch

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